Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendzentren Köln gGmbH für alle Veranstaltungen

  1. Zustandekommen des Vertrages

Die Anmeldung des Teilnehmers (aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet) stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages gegenüber der Jugendzentren Köln gGmbH dar. Die Anmeldung kann nur schriftlicher Form erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung nur durch den gesetzlichen Vertreters möglich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jugendzentren Köln gGmbH an.

Mit der Aushändigung der schriftlichen Anmeldung (per Mail) kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und den Jugendzentren Köln gGmbH zustande.

  • Bezahlung

Die Reisepreiszahlung ist bis spätestens 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Der Betrag hat auf das Konto der AbenteuerHalle IBAN DE80 3705 0198 1900 2651 56, BIC COLSDE33   Sparkasse Köln/Bonn, unter Angabe des Verwendungszwecks und Namen des Kindes, zu erfolgen.

  • Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Veranstaltungsleistungen bestimmt sich nach den Angaben in der Veranstaltungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Jugendzentren Köln gGmbH.

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Jugendzentren Köln gGmbH nicht entgegen dem Grundsatz von Treue und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigt wird.

  • Preisänderungen nach Vertragsschluss

Die Jugendzentren Köln gGmbH behält sich das Recht vor, den Veranstaltungspreis nach Abschluss des Veranstaltungsvertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn mehr als vier Monate liegen.

Sollte dies der Fall sein, wird der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn davon in Kenntnis gesetzt. Der Veranstaltungspreis darf höchstens um den Steigerungsbetrag erhöht werden. Die Erhöhung setzt voraus, dass mit dieser genaue Angaben für Berechnung des neuen Veranstaltungspreises gemacht werden, so dass diese vom Teilnehmer nachvollzogen werden kann.

Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 Prozent des Veranstaltungspreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.

  • Mindestteilnehmerzahl

Die Jugendzentren Köln gGmbH kann für die Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl festsetzen. Wenn diese nicht erreicht wird, kann die Jugendzentren Köln gGmbH bis zum 7. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn die Veranstaltungsleistung ändern oder die Veranstaltung absagen. Die Änderung oder Absage hat die Jugendzentren Köln gGmbH unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären. Der bereits gezahlte Veranstaltungspreis wird im Falle der Absage in vollem Umfang erstattet.

  • Vertragsübertragung auf Dritte

Bis zum Veranstaltungsbeginn können die Eltern des teilnehmenden Kindes verlangen, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechten und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt. Für diese Vertragsübertragung wird ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Person erhoben. Die Jugendzentren Köln gGmbH hat das Recht, dem Eintritt des Dritten, zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme wichtige Gründe, wie gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, entgegenstehen.

  • Rücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer

Umbuchungswünsche hinsichtlich des Veranstaltungstermins, werden bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Person berücksichtigt. Ab dem 29. Tag können Umbuchungswünsche nur noch nach Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen bearbeitet werden.

Vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts/Nichtantritt des Teilnehmers kann die Jugendzentren Köln gGmbH pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Kind:

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 0 %

29 bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 20 %

21 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 35 %

14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 %

7 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 60 %

ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn = 75 %

des Veranstaltungspreises der gebuchten Veranstaltung nach Veranstaltungsbeginn und keine Benennung eines Ersatzteilnehmers 100% des Veranstaltungspreises der gebuchten Veranstaltung der Jugendzentren Köln gGmbH kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Rücktrittskosten geltend machen, wenn die Jugendzentren Köln gGmbH hierfür den Nachweis führt.

Der Teilnehmer kann geltend machen, dass der Jugendzentren Köln gGmbH kein oder ein geringerer Schaden als die pauschalierten Rücktrittskosten entstanden ist. Hierfür hat der Reisende den Nachweis zu führen.

  • Kündigung wegen höherer Gewalt/Verstöße gegen Anweisungen des Betreuers

Der Veranstaltungsvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag aus diesen Gründen durch gekündigt, so kann die Jugendzentren Köln gGmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des teilnehmenden Kindes gegen die Anordnungen der Betreuer kann das Kind/Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die dadurch und im Falle der Begleitung des Kindes/Teilnehmers nach Hause entstehenden zusätzlichen Kosten haben die gesetzlichen Vertreter des Kindes bzw. bei Volljährigkeit der/ die Teilnehmer zu tragen. Sofern die Benachrichtigung eines gesetzlichen Vertreters möglich ist, kann die Jugendzentren Köln gGmbH auch die unverzügliche Selbstabholung zulassen.

  • Gewährleistung/Abhilfe

Die Jugendzentren Köln gGmbH haftet für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistung.

Werden Veranstaltungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so ist dies den Betreuern vor Ort sofort mitzuteilen, um der Jugendzentren Köln gGmbH die Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Die Jugendzentren Köln gGmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Die Jugendzentren Köln gGmbH kann die Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für die Kinder und Jugendlichen zumutbar ist und die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

Eine Kündigung des Veranstaltungsvertrages wegen eines Veranstaltungsmangels, der die Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn die Jugendzentren Köln gGmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Jugendzentren Köln gGmbH hierfür eine angemessene Frist gesetzt wurde. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für die Jugendzentren Köln gGmbH unmöglich ist, von der Jugendzentren Köln gGmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse der Eltern oder des teilnehmenden Kindes / Jugendlichen gerechtfertigt ist.

  • Hinweis- und Mitwirkungspflichten

Es besteht eine Belehrungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, dass es für den Ablauf der Veranstaltung und die Sicherheit aller Kinder/Teilnehmer unerlässlich ist, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten.

Größtmögliche Fürsorge und gewissenhafte Beaufsichtigung der Kinder durch die Betreuer von der Jugendzentren Köln gGmbH macht umfassende Information durch die Eltern zwingend erforderlich. In der Veranstaltungsanmeldung haben die Eltern auf für die Betreuer wichtige Besonderheiten des Kindes (Medikamenteneinnahme, Gesundheitsbeeinträchtigungen und dergleichen) hinzuweisen und sich über die Zustimmung/Nichtzustimmung zu möglichen Aktivitäten des Kindes (Skaten, BMXen, Scooter fahren und dergleichen) umfassend zu erklären.

Der Teilnehmer ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

  • Beschränkungen und Ausschluss der Haftung
  • Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
  • soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  • soweit die Jugendzentren Köln gGmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungserbringers verantwortlich ist.
  • Die deliktische Haftung der Jugendzentren Köln gGmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmers und Veranstaltung.
  • Für Schäden im Zusammenhang mit ausdrücklich als Fremdleistungen ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Besuche von Sport- und Freizeiteinrichtungen etc.) übernimmt die Jugendzentren Köln gGmbH keinerlei Haftung.
  • Ein Schadensersatzanspruch gegen die Jugendzentren Köln gGmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  • Die Jugendzentren Köln gGmbH haftet auch nicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck. Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
  • Anspruchsanmeldung

Ansprüche aus Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder auf Rückzahlung des Veranstaltungspreises nach Kündigung des Veranstaltungsvertrages oder nach Abbruch der Veranstaltung aus anderen Gründen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Jugendzentren Köln gGmbH anzumelden. Die Leistungsträger und die Betreuer sind nicht zur Entgegennahme derartiger Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Teilnehmers vor Ablauf der einmonatigen Frist gegenüber der Jugendzentren Köln gGmbH Christianstr. 82, 50825 Köln – Telefax: (02 21) 5 46 00-3 45

zugegangen ist, es sei denn, der Teilnehmer ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.

  • Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Die Jugendzentren Köln gGmbH informiert die Eltern vor Vertragsschluss über die für deutsche Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland und die zu beachtenden gesundheitlichen Formalitäten. Für Auslandsreisen ist generell das Mitführen eines gültigen Kinderausweises/Reisepasses erforderlich. Die Jugendzentren Köln gGmbH steht nicht für die Richtigkeit der bei Konsulaten etc. eingeholten Auskünfte ein.

  • Reiseversicherungen

Die Jugendzentren Köln gGmbH empfiehlt grundsätzlich die umfassende Versicherung der teilnehmenden Kinder durch die Eltern bzw. Teilnehmer.

Obligatorisch wird bei allen Camps für alle Teilnehmer eine sog. Ferienversicherung bei Jugendhaus Düsseldorf e.V. abgeschlossen. Diese beinhaltet: Reiseunfallversicherung, Reise-Krankenversicherung, Rücktransport durch Malteser-Dienst bei Transportunfähigkeit sowie eine Reise-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung ist im Reisepreis enthalten.

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar        sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder             undurchführbar werden, bleibt davon die    Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder             undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,     deren Wirkungen der             wirtschaftlichen Zielsetzung     am nächsten kommen, die die           Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.     Die vorstehenden             Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der     Vertrag als lückenhaft erweist.

Hiermit bestätige ich, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jugendzentren Köln gGmbH Ferienmaßnahmen und Fahrten (Workshops, Camps und Roadtrips) gelesen habe und diese akzeptiere.

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